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   BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12   

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BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12 (https://dejure.org/2017,42079)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.2017 - 1 BvR 361/12 (https://dejure.org/2017,42079)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 (https://dejure.org/2017,42079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, EURL 75/2010
    Nichtannahmebeschluss: Zur materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit infolge des EuGH-Urteils vom 15.10.2015 (C-137/14) zur Anwendbarkeit von ...

  • Wolters Kluwer

    Verbandsklage gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anwendbarkeit von Präklusionsvorschriften in Klageverfahren bzgl. ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit infolge des EuGH-Urteils vom 15.10.2015 (C-137/14) zur Anwendbarkeit von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbandsklage gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anwendbarkeit von Präklusionsvorschriften in Klageverfahren bzgl. ...

  • rechtsportal.de

    Verbandsklage gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anwendbarkeit von Präklusionsvorschriften in Klageverfahren bzgl. ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit infolge des EuGH-Urteils vom 15.10.2015 (C-137/14) zur Anwendbarkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 406
  • DVBl 2018, 579
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12
    b) Im Hinblick auf die Rüge der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen der unterbliebenen Vorlage von Fragen des Artenschutzes an den Europäischen Gerichtshof sind die verfassungsrechtlichen Fragen grundsätzlicher Art zur Vorlagepflicht geklärt (vgl. BVerfGE 129, 78 ; stRspr).

    Er muss alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; 134, 106 ; stRspr).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung) (BVerfGE 129, 78 ).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12
    a) Die Frage, ob Art. 103 Abs. 1 GG hier durch die Art und Weise der Anwendung der fachrechtlichen Präklusionsregel verletzt wurde, stellt sich wegen eines zwischenzeitlich zur materiellen Präklusion bei naturschutzrechtlichen Vereinigungen ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015, Rs. C-137/14, EU:C:2015:683) nicht mehr.

    Im Jahr 2015 hat der Europäische Gerichtshof im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Deutschland die Unionsrechtswidrigkeit einer entsprechenden, aus dem Verwaltungs- in das gerichtliche Verfahren hineinwirkenden, materiellen Präklusionsregelung festgestellt (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015, Rs. C-137/14 -, juris).

  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12
    Die Beurteilung der Auswirkungen der vom Europäischen Gerichtshof geklärten unionsrechtlichen Fragen auf das nationale Recht ist in erster Linie Aufgabe der Fachgerichte und nicht des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 129, 186 ).
  • BVerwG, 12.01.2018 - 9 A 12.17

    Anfechtung eines Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses; Gerichtlicher Fehler

    Nachdem der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - entschieden hatte, dass die in dem früheren § 2 Abs. 3 UmwRG sowie in § 73 Abs. 4 VwVfG normierte Präklusion von Einwendungen im Hinblick auf UVP-pflichtige Verfahren nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Kammerbeschluss vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings bislang nicht entschieden, ob die Rechtskraft eines feststellenden Urteils die Berücksichtigung des nach Auffassung des Gerichts im Planfeststellungsverfahren präkludierten Vortrags in dem anschließenden Rechtsstreit gegen die Planergänzung auch dann hindert, wenn zwischenzeitlich der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass die materielle Präklusion nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 - juris Rn. 24).

    Dies folgt unabhängig davon, ob sich der Kläger als Umweltverband auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Garantie effektiven Rechtsschutzes stützen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 - juris Rn. 11), aus dem unionsrechtlichen Effektivitätsprinzip.

    Denn es war von vornherein abzusehen, dass er damit angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolglos geblieben wäre (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 - juris Rn. 22).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsbeschwerde, die gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG zur Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils hätte führen können, deshalb nicht zur Entscheidung angenommen, weil es in erster Linie Aufgabe der Fachgerichtsbarkeit sei, die Auswirkungen der maßgeblichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die hier vorliegende Verfahrenskonstellation zu klären, wobei eine nachträgliche Berücksichtigung des präkludierten Vortrags nicht ausgeschlossen werden könne (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

    a) Da sich der Beschwerdeführer auf das materielle Grundrecht aus Art. 14 GG berufen kann, ist ihm in diesem Zusammenhang auch eine Berufung auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG möglich, ohne dass es einer Entscheidung über die bislang in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offen gelassene Frage bedürfte, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigung im Rahmen einer nach diesem Gesetz erhobenen (Verbands-)Klage zukommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 -, Rn. 3).
  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    b) In ständiger Rechtsprechung beanstandet das BVerfG die Auslegung und Anwendung von Normen, die --wie Art. 267 Abs. 3 AEUV-- die gerichtliche Zuständigkeitsverteilung regeln, nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 15. Dezember 2016  2 BvR 221/11, Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 2017, 472, Rz 31 f.; vom 20. Februar 2017  2 BvR 63/15, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2017, 615; vom 18. September 2017  1 BvR 361/12, Umwelt- und Planungsrecht 2018, 30, Rz 27; vom 19. Dezember 2017  2 BvR 424/17, NJW 2018, 686, Rz 39, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos

    Ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigung im Rahmen einer nach diesem Gesetz erhobenen Klage zugutekommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist, kann hier daher weiter offenbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 -, www.bverfg.de, Rn. 11).
  • BVerwG, 08.02.2021 - 3 B 36.19

    Akteneinsichtsrecht in Verwaltungsverfahren

    Hieraus kann mit dem Kläger zwar möglicherweise gefolgert werden, dass das tierschutzrechtliche Verbandsklagerecht - soweit es reicht - eine eigene, wehrfähige und von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Art. 20a GG geschützte Rechtsposition ist (vgl. Masing, in: Hoffmann-Riem, Schmidt-Aßmann, Voßkuhle , Grundlagen des Verwaltungsrechts Bd. I, S. 507 Rn. 128, 130; offen gelassen in BVerfG, Beschluss vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 [ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170918.1bvr036112] - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens;

    Der Kläger hatte nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 361/12 ausdrücklich um einen gerichtlichen Hinweis zu der Frage ersucht, ob er wegen der Rechtskraftwirkung des Senatsurteils vom 14. Juli 2011 gehindert ist, zu den dort als präkludiert angesehenen Habitat- und Artenschutzmängeln erneut vorzutragen (Schriftsatz vom 20. November 2017).
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